Sehr geehrte Damen und Herren

Wie Sie bereits wissen, ist ab dem 01.07.2015 die Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) in Kraft getreten. Diese löst die Bauprodukte-Richtlinie (BPR) ab.

Für jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist, muss der Hersteller eine Leistungserklärung bereitstellen. Die Leistungserklärung löst somit die bisherige Konformitätserklärung ab.

Für Kamin und Ventilationshüte gibt es keine harmonisierte Norm, daher ist eine Umsetzung der BauPVO nicht erforderlich. Unsere hergestellten Produkte benötigen keine Kennzeichnung und keine Leistungserklärung.

Für Handelsprodukte und Fremd-Bestandteile unserer Produkte, die einer harmonisierten Norm unterliegen, erhalten wir von unseren Lieferanten Leistungserklärungen.

Unsere werkseigene Produktionskontrolle gewährleistet die Ausführung der üblichen behördlichen und gesetzlichen Auflagen.
Alle Produkte aus unserer Fertigung erfüllen die jeweilige Produktenorm und garantieren die Qualität, die Sie von uns erwarten dürfen.

Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Adrian Ohnsorg
CEO

Steinhausen, Juli 2015